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    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Oberösterreich

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Oberösterreich auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

    Strafverfügungen gegen Jugendliche sind unzulässig.

    Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Oberösterreich

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

    Strafverfügungen gegen Jugendliche sind unzulässig.

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

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    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
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    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Oberösterreich

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Oberösterreich auf.

    Verstoß

    Konsequenz

    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

    Strafverfügungen gegen Jugendliche sind unzulässig.

    Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafen bei Verstößen durch Jugendliche in Oberösterreich

    Hinweis

    In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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    Konsequenz

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Konsequenz

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

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    Verstoß

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Oberösterreich auf.

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Oberösterreich auf.

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

     Mögliche Folgen bei Verwaltungsübertretungen: 

    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Oberösterreich auf.

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    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

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    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Oberösterreich auf.

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    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

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    Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.

    Diese Tabelle zählt Verstöße durch Jugendliche gegen Jugendschutzbestimmungen und deren Folgen in Oberösterreich auf.

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    Bei folgenden Punkten handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht gerichtlich strafbar ist: 

    Verstoß gegen die Regelung bezüglich

     

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    • Erbringung sozialer Leistungen wie die Mithilfe in der Behinderten-, Alten- und Krankenbetreuung oder bei Umweltschutzmaßnahmen, die das Ausmaß von insgesamt 24 Stunden nicht übersteigen dürfen. Sie sind in der Freizeit zu erbringen und dürfen täglich nicht länger als sechs Stunden dauern (gilt nur mit Zustimmung der Jugendlichen/des Jugendlichen und seiner gesetzlichen Vertreterin/seines gesetzlichen Vertreters)
    • Geldstrafe bis zu 200 Euro oder bei erschwerenden Umständen (z.B. Wiederholungsfall) bis zu 300 Euro 

    Ersatzfreiheitsstrafen dürfen nicht verhängt werden.

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