Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Niederösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Haag

    Verordnung

    Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher

      verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hadersdorf-Kammern

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern und Kreissägen

    verboten:

    • Samstag
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haidershofen

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hainburg an der Donau

    Verordnung

    Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt)

    verboten:

    • Nachtzeit (22 bis 6 Uhr)
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hainfeld Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Haslau-Maria Ellend

    keine Vorgaben

     

     

    Haugschlag 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hauskirchen 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • von 12 bis 14 Uhr
    • Sonntag
      • ganztägig 

    Heiligenkreuz 

    Verordnung 

    Verwendung von Rasenmähern 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Heldenberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    Herzogenburg

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren

    verboten:

    • täglich
      • 20 bis 8 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Himberg

    Verordnung

    Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hinterbrühl 

    Verordnung 

    Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a.

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hochneukirchen-Gschaidt 

    keine Vorgaben 

     

     

    Hochwolkersdorf

    keine Vorgaben 

     

     

    Hof am Leithaberge

    Verordnung

    Rasenmähen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Höflein

    keine Vorgaben

     

     

    Höflein an der Hohen Wand

    Verordnung

    Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hohenau an der March

    keine Vorgaben

     

     

    Hohenberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • täglich
      • 12 bis 14 Uhr
    • Samstag
      • ab 17 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Hoheneich

    Verordnung

    Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
    Hohenruppersdorf  Verordnung  Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet 

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Hollenstein an der Ybbs

    keine Vorgaben

     

     

    Horn

    Verordnung

    Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor
    (Benzinrasenmäher) 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 6 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

     

     

    Rasenmähen mit elektrisch betriebenen Geräten oder Handmähern

    ohne Einschränkung erlaubt

    Hürm

    keine Vorgaben

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion