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    L17 – Anmeldung zur Fahrprüfung

    Allgemeine Informationen

    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Theorieprüfung: 11 Euro
    • Praktische Prüfung: 60 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    L17 – Anmeldung zur Fahrprüfung

    Allgemeine Informationen

    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Achtung

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

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    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

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    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

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    Achtung

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    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

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    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

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    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

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    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

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    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

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    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Theorieprüfung: 11 Euro
    • Praktische Prüfung: 60 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    L17 – Anmeldung zur Fahrprüfung

    Allgemeine Informationen

    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    Achtung

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    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

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    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

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    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

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    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    • Theorieprüfung: 11 Euro
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    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

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    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

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    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    • Theorieprüfung: 11 Euro
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    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

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    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

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    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    • Theorieprüfung: 11 Euro
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    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

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    Voraussetzungen

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    Zuständige Stelle

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    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Theorieprüfung: 11 Euro
    • Praktische Prüfung: 60 Euro

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    L17 – Anmeldung zur Fahrprüfung

    Allgemeine Informationen

    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Theorieprüfung: 11 Euro
    • Praktische Prüfung: 60 Euro

    Rechtsgrundlagen

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Allgemeine Informationen

    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

    Ausführliche Informationen zum Thema "L17 – Nach der praktischen Fahrprüfung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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    Die Fahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

    Praktische Fahrprüfung

    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Achtung

    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

    Zuständige Stelle

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

    Achtung

    Falls das private Übungsfahrzeug für die Prüfung verwendet wird, muss dieses viertürig sein und eine Bauartgeschwindigkeit von mindestens 100 km/h aufweisen.

    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

    Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die besondere Kennzeichnung ("L17-Schild") des Fahrzeuges.

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    Die theoretische Fahrprüfung kann abgelegt werden, wenn die theoretische Ausbildung in einer Fahrschule absolviert wurde und ein gültiges ärztliches Gutachten vorliegt.

    Der praktische Teil der Fahrprüfung kann ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

    Die Prüfungstermine organisiert die Fahrschule.

    Achtung

    Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Voraussetzungen

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    Der Zeitraum zwischen der positiven Absolvierung der theoretischen und der praktischen Prüfung darf nicht länger als 18 Monate sein, da sonst die Theorieprüfung verfällt!

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Eine Liste der Führerscheinbehörden in Österreich kann hier abgerufen werden.

    Verfahrensablauf

    Der theoretische Teil der Fahrprüfung besteht aus einer Computerprüfung (diese ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Kroatisch oder Slowenisch sowie in Gebärdensprache möglich).

    Wurde die Theorieprüfung bestanden, kann die praktische Fahrprüfung absolviert werden. Diese wird durch eine Prüferin/einen Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen und kann entweder mit einem Schulfahrzeug der Fahrschule (→ WKO) oder mit dem privaten Ausbildungsfahrzeug gemacht werden. Im Falle der Verwendung eines privaten Ausbildungsfahrzeuges muss bei der Prüfung auch die Begleitperson anwesend sein.

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    Wenn die Fahrprüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird, wird die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge eingeschränkt.

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