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    Allgemeines – Vorarlberger Gemeindewahlen 2025

    Am Sonntag, dem 16. März 2025, finden in Vorarlberg die Wahlen in die Gemeindevertretung und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt. Als Stichtag wurde der 30. Dezember 2024 bestimmt. Die letzten Gemeindewahlen in Vorarlberg wurden am 13. März 2020 abgehalten.

    Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Als zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister erklärt werden kann nur eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber, deren/dessen Partei mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten hat. Erreicht keine solche Person im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann findet am 30. März 2025 eine Stichwahl statt.

    Weiterführende Links

    Gemeindewahlen 2025 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    •    Gemeindewahlgesetz (GWG)
    •    Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025 

    Letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2024

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    Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Als zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister erklärt werden kann nur eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber, deren/dessen Partei mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten hat. Erreicht keine solche Person im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann findet am 30. März 2025 eine Stichwahl statt.

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    •    Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025 

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    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines – Vorarlberger Gemeindewahlen 2025

    Am Sonntag, dem 16. März 2025, finden in Vorarlberg die Wahlen in die Gemeindevertretung und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters statt. Als Stichtag wurde der 30. Dezember 2024 bestimmt. Die letzten Gemeindewahlen in Vorarlberg wurden am 13. März 2020 abgehalten.

    Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Als zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister erklärt werden kann nur eine Wahlwerberin/ein Wahlwerber, deren/dessen Partei mindestens ein Gemeindevertretungsmandat erhalten hat. Erreicht keine solche Person im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, dann findet am 30. März 2025 eine Stichwahl statt.

    Weiterführende Links

    Gemeindewahlen 2025 (→ Amt der Vorarlberger Landesregierung)

    Rechtsgrundlagen

    •    Gemeindewahlgesetz (GWG)
    •    Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2025 

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