oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
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Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
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Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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Achtung
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Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
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Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
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Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
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Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
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Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
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Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
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Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
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Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
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Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
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Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
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Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Kunststoffverpackungen
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Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
- entleerte Plastikflaschen für Lebensmittel
- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Kunststoffverpackungen
Folgendes kann im Kunststoffcontainer bzw. im Gelben Sack entsorgt werden:
- entleerte Plastikflaschen für Getränke und Getränkeverbundkartons samt Verschlüssen
- entleerte Flaschen für Putzmittel, Waschmittel, Körperpflegemittel
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- Verpackungsfolien, Plastikbecher und -tassen, Plastiksackerl etc.
Achtung
Große Kunststoffverpackungen (z.B. Kanister) dürfen nicht im Kunststoffcontainer entsorgt werden. Weiters dürfen nur leere und saubere Kunststoffverpackungen in den Kunststoffcontainer geworfen werden.
Da es gerade in diesem Bereich regionale Unterschiede beim Sammeln gibt, empfiehlt es sich, bei der jeweiligen Gemeinde oder beim Abfallverband nachzufragen, wie die Kunststoffsammlung im jeweiligen Wohnort gehandhabt wird.
Um im Container Platz zu sparen, sollten leere Plastikflaschen flachgedrückt und umgeknickt werden, bevor sie eingeworfen werden.
Ab dem Kalenderjahr 2023 ist eine gemeinsame Sammlung von Kunststoffen, sonstigen Leichtverpackungen und Metallen zulässig.
Ab dem Jahr 2025 gilt für Plastikflaschen und Getränkedosen ein Einwegpfand. Das bedeutet: Beim Kauf von Einweggetränkeverpackungen wird ein Pfand fällig. Dieses Pfand bekommen Kundinnen/Kunden zurück, wenn sie die Verpackung zurück ins Geschäft bringen.
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