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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Geld- oder Sachspenden

    In Österreich gibt es zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen sind. Die meisten bieten auch Möglichkeiten zu Online-, Telefon- oder SMS-Spenden.

    Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke können als Sonderausgaben abzugsfähig sein und zwar maximal in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass die spendenempfangende Einrichtung (z.B. mildtätiger Verein) in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen wurde.

    Hinweis

    Seit 1. Jänner 2017 werden Spenden von Steuerpflichtigen an eine Spendenorganisation von dieser direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch in die Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) übernommen.

    Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Spendenorganisation handelt, die in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF aufscheint und dass die/der Steuerpflichtige der Spendenorganisation ihr/sein Geburtsdatum sowie Vor- und Familiennamen laut Meldezettel bekannt geben.

    Wer eine Sachspende leisten möchte, sollte sich genau informieren, welche Artikel benötigt werden. Sachspenden sind nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar.

    Im Fall von Katastrophen oder akuten Notlagen werden zusätzliche Spendenaufrufe über die Medien verbreitet.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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    Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke können als Sonderausgaben abzugsfähig sein und zwar maximal in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass die spendenempfangende Einrichtung (z.B. mildtätiger Verein) in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen wurde.

    Hinweis

    Seit 1. Jänner 2017 werden Spenden von Steuerpflichtigen an eine Spendenorganisation von dieser direkt an das Finanzamt gemeldet und automatisch in die Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) übernommen.

    Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Spendenorganisation handelt, die in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF aufscheint und dass die/der Steuerpflichtige der Spendenorganisation ihr/sein Geburtsdatum sowie Vor- und Familiennamen laut Meldezettel bekannt geben.

    Wer eine Sachspende leisten möchte, sollte sich genau informieren, welche Artikel benötigt werden. Sachspenden sind nur in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar.

    Im Fall von Katastrophen oder akuten Notlagen werden zusätzliche Spendenaufrufe über die Medien verbreitet.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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    Spenden für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke können als Sonderausgaben abzugsfähig sein und zwar maximal in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass die spendenempfangende Einrichtung (z.B. mildtätiger Verein) in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen wurde.

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