Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

    Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)

    Allgemeine Informationen

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen:

    1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank

    Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

    2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt

    Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (→ USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das  zuständige Finanzamt (→ BMF) entrichten.

    Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

    Zusätzliche Informationen

    Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen