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    Werden für die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen Kostenbeiträge eingehoben, so sind dafür soziale Aspekte (z.B. Art des Dienstes, Höhe des Einkommens, Höhe des Pflegegeldes) zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Kosten erfahren Sie direkt bei den Anbietern

    Nähere Informationen zum Thema "Kosten für Alten- und Pflegeheime" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Die Bundesländer sind grundsätzlich zur Erbringung der sozialen Dienste für pflegebedürftige Menschen verpflichtet bzw. haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß – etwa durch Trägerorganisationen (z.B. Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfswerk, Lebenshilfe) – zur Verfügung gestellt werden.

    Hinweis

    Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.

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    Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Behörde bzw. direkt beim Wohlfahrtsträger, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen.

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    Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • Ambulante Dienste (z.B. Psychosozialer Dienst)
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    Werden für die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen Kostenbeiträge eingehoben, so sind dafür soziale Aspekte (z.B. Art des Dienstes, Höhe des Einkommens, Höhe des Pflegegeldes) zu berücksichtigen. Die tatsächlichen Kosten erfahren Sie direkt bei den Anbietern

    Nähere Informationen zum Thema "Kosten für Alten- und Pflegeheime" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Voraussetzungen

    Die Bundesländer sind grundsätzlich zur Erbringung der sozialen Dienste für pflegebedürftige Menschen verpflichtet bzw. haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß – etwa durch Trägerorganisationen (z.B. Volkshilfe, Caritas, Diakonie, Arbeiter-Samariter-Bund, Hilfswerk, Lebenshilfe) – zur Verfügung gestellt werden.

    Hinweis

    Auf die Leistung sozialer Dienste besteht kein Rechtsanspruch.

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