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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    Vasoldsberg

    Empfehlung

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      • 8 bis 20 Uhr
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    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

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    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

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    keine Vorgaben

     

     

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    gilt nicht für:

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      • 8 bis 12 Uhr
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      • 14 bis 19 Uhr
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      • 14 bis 17 Uhr

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    gilt nicht für:

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      • 8 bis 12 Uhr
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    gilt nicht für:

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    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    Gemeinde

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    Vasoldsberg

    Empfehlung

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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    Art der Tätigkeit

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    Vasoldsberg

    Empfehlung

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    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
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      • 14 bis 18 Uhr

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    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

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    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
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      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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      • 8 bis 20 Uhr
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    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

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    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

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      • ganztägig 
     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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      • 8 bis 20 Uhr
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      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

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    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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      • 8 bis 20 Uhr
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      • 14 bis 18 Uhr

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    • Sonn- und Feiertag
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    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
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      • 14 bis 17 Uhr

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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      • 8 bis 20 Uhr
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    gilt nicht für:

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    erlaubt:

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    zu unterlassen:

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    gilt nicht für:

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    erlaubt:

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      • 14 bis 19 Uhr
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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

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    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

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    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

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    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
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      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

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    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

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    Hinweis

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    erlaubt:

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      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
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      • 14 bis 18 Uhr

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    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

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    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

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    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

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    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

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    Vasoldsberg

    Empfehlung

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

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    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

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    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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    Gemeinde

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      • 8 bis 20 Uhr
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      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

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    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

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      • ganztägig 
     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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      • 8 bis 20 Uhr
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    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

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      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

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      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

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    gilt nicht für:

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    erlaubt:

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      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019

    Rasenmähzeiten in der Steiermark

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben V 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

    Letzte Aktualisierung

     

     

     

     

     

    Vasoldsberg

    Empfehlung

    Rasenmähen

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 8 bis 20 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 18 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig
     

    Voitsberg 

    Verordnung 

    lärmbelästigende Gartenarbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren und Baumsägen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

    gilt nicht für:

    öffentliche Grünanlagen und Flächen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes bewirtschaftet werden 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 14 bis 17 Uhr

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
     

    Vorau

    keine Vorgaben

     

     

     

    Vordernberg 

    keine Vorgaben 

     

     

    1. Oktober 2019