oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Lichtquellen
Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück müssen grundsätzlich geduldet werden.
Erreichen Lichtquellen auf dem Nachbargrundstück jedoch eine solche Intensität, dass die Schlafqualität wesentlich gestört wird, ist grundsätzlich eine Unterlassungsklage möglich.
Die Einwirkung von Lichtquellen darf
- das ortsübliche Maß nicht überschreiten und
- die ortsübliche Benutzung des Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigen.
Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung bzw. Beseitigung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.
Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion