oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Mank |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mannsdorf an der Donau |
keine Vorgaben |
|
|
Marbach an der Donau |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Marchegg |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Maria Anzbach |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Betrieb von Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur |
verboten:
|
Maria Laach am Jauerling |
keine Vorgaben |
|
|
Markersdorf-Haindorf |
Verordnung |
Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten ( z.B. Benzinrasenmäher) in geschlossenen Siedlungsgebieten |
verboten:
|
Markgrafneusiedl |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
|
Markt Piesting |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Rasenmähern und ähnlichem |
erlaubt:
|
Martinsberg |
keine Vorgaben |
|
|
Matzen-Raggendorf |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mauerbach |
Verordnung |
Betrieb von mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren angetriebenen lärmverursachenden Maschinen und Geräten ( z.B. Benzinrasenmäher etc.) |
verboten:
|
Mautern an der Donau | Verordnung |
Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege (z.B. Benzinrasenmäher, Motorsense und ähnliche); Betrieb von Säge-, Schleif- und Arbeitsmaschinen im Freien; lärmverursachende Bautätigkeit (z.B. Hämmern am Dach, Betrieb einer Estrichpumpe) gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Arbeiten sowie für Tätigkeiten in gewerberechtlichen Anlagen und Betrieben, auf welche die für diese Tätigkeiten geltenden Bundes- und Landesgesetze Anwendung finden |
verboten:
|
Michelbach |
keine Vorgaben |
|
|
Michelhausen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
|
Mistelbach |
Verordnung |
Benützung von geräuschvollen Maschinen, wie z.B. von Rasenmähern und Ketten- oder Kreissägen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden (z.B. Benzinrasenmäher), Motorspritzpumpen und dergleichen in bewohnten Gebieten |
verboten:
|
Mitterbach am Erlaufsee |
Verordnung |
Rasenmähen und Holz schneiden im Ortsbereich gilt nicht für: landwirtschaftliche Betriebe und Gewerbetreibende |
verboten:
|
Mitterndorf an der Fischa |
Verordnung |
|
verboten:
|
Mönichkirchen |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Mödling |
Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen und ähnlichen Geräten |
verboten:
|
Moosbrunn |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormäher im gesamten verbauten Gemeindebereich zusätzlich: Holzschneiden mit Motorsägen; Arbeiten mit Maschinen, die Lärm-, Rauch- und Geruchsbelästigungen hervorrufen, im gesamten verbauten Gemeindebereich |
verboten:
|
Muckendorf-Wipfing | keine Vorgaben | ||
Mühldorf |
keine Vorgaben |
|
|
Münchendorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion