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    Allgemeines – Burgenländische Landtagswahl 2025

    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

    Die Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags beträgt 5 Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 statt.

    Hinweis

    Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.

    Nähere Informationen zu Landtagswahlen und Wahlgrundsätzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Letzte Aktualisierung: 4. November 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Allgemeines – Burgenländische Landtagswahl 2025

    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

    Die Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags beträgt 5 Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 statt.

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    Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.

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    Allgemeines – Burgenländische Landtagswahl 2025

    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

    Die Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags beträgt 5 Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 statt.

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    Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.

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    Allgemeines – Burgenländische Landtagswahl 2025

    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

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    Allgemeines – Burgenländische Landtagswahl 2025

    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

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    Die Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags beträgt 5 Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 statt.

    Hinweis

    Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.

    Nähere Informationen zu Landtagswahlen und Wahlgrundsätzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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    Letzte Aktualisierung: 4. November 2024

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    Allgemeines – Burgenländische Landtagswahl 2025

    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

    Die Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags beträgt 5 Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 statt.

    Hinweis

    Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.

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    Allgemeines – Burgenländische Landtagswahl 2025

    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

    Die Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags beträgt 5 Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 statt.

    Hinweis

    Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.

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    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

    Die Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags beträgt 5 Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 statt.

    Hinweis

    Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.

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    Am 19. Jänner 2025 werden die 36 Abgeordneten des Burgenländischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wird der 29. Oktober 2024 bestimmt.

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    Vorgezogener Wahltag: Wahlberechtigte können auch schon am 10. Jänner 2025 ihre Stimme abgeben. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Gemeinde zumindest ein Wahllokal, welches mindestens für zwei Stunden, jedenfalls aber von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sein muss. An diesem Tag ist die Abgabe einer verschlossenen und/oder unterfertigten Wahlkarte (Briefwahl) nicht möglich. Wer bereits eine Briefwahlkarte beantragt hat, kann am vorgezogenen Wahltag nicht wählen.

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    Die Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtags beträgt 5 Jahre. Davor fand die letzte Landtagswahl im Burgenland am 26. Jänner 2020 statt.

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