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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
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- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
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- Suchtgiftverordnung (SV)
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
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- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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- Suchtgiftverordnung (SV)
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
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- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
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- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
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- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
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- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Bundesministerium für Justiz
"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
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- Suchtgiftverordnung (SV)
- Psychotropenverordnung (PV)
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"Illegale" Drogen
Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
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Das Suchtmittelgesetz (SMG) unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.
- Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.), Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin sowie Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.
- Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehören insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlaffördernden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.
- Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.
Rechtsgrundlagen
- Suchtmittelgesetz (SMG)
- Suchtgiftverordnung (SV)
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