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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

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    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

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    Prambachkirchen 

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    Pramet 

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    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

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    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

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    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

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    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

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    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
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    keine Vorgaben 

     

     

     

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben 

     

     

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    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

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    Pfaffing 

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    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

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    Piberbach

    Verordnung

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    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben 

     

     

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

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      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
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    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

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    Pattigham 

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    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

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    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
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    keine Vorgaben 

     

     

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    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
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      • ganztägig 

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    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

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    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
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    Pinsdorf 

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
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      • 6 bis 18 Uhr

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      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

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    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

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    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

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    Piberbach

    Verordnung

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    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

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    keine Vorgaben 

     

     

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    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

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      • ab 18 Uhr
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      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

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    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
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    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

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    Perg

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    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
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      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
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      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

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    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
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      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

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    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

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    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

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    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

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    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

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    Prambachkirchen 

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    Pramet 

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    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
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    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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    Rasenmähzeiten in Oberösterreich

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Pabneukirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pattigham 

    keine Vorgaben 

     

     

    Peilstein im Mühlviertel 

    keine Vorgaben 

     

     

    Perg

    keine Vorgaben

     

     

    Perwang 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pettenbach 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Peuerbach 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pfaffing 

    Empfehlung 

    Rasenmähen 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pfarrkirchen bei Bad Hall 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Elektrorasenmähern (ausgenommen akkubetriebene Rasenmähroboter), Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Vertikutiergeräte, Kreis- und Motorsägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren, Trennscheibengeräte, Hochdruckreiniger und andere im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen betriebene Maschinen und Geräte 

    gilt nicht für: Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 22 bis 6 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 14 Uhr
      • 20 bis 24 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

     

    Pfarrkirchen im Mühlkreis keine Vorgaben    

    Piberbach

    Verordnung

    Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten im Freien

    verboten:

    • Montag bis Freitag
      • 20 bis 7 Uhr
    • Samstag
      • ab 16 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Pichl bei Wels

    keine Vorgaben 

     

     

    Pierbach keine Vorgaben    
    Pilsbach keine Vorgaben    

    Pinsdorf 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • Montag bis Freitag
      • 6 bis 22 Uhr
    • Samstag
      • 6 bis 18 Uhr

    verboten:

    • Samstag
      • ab 18 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pischelsdorf am Engelbach 

    keine Vorgaben

     

     

    Polling im Innkreis

    keine Vorgaben 

     

     

    Prambachkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pramet 

    keine Vorgaben

     

     

    Pregarten 

    Verordnung 

    Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Heckenschneidemaschinen, Schlagbohrmaschinen, Kreissägen, Motorsägen oder Hobelmaschinen

    gilt nicht für:

    Maschinen, die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden 

    verboten:

    • Samstag
      • ab 19 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Puchenau

    Verordnung

    Verwendung von mit Verbrennungs- und Elektromotoren angetriebenen Geräten oder Maschinen zur Pflege von Grün- und Gartenanlagen (z.B. Benzinrasenmäher)

    zusätzlich:

    Verwendung von motorbetriebenen Sägen

    verboten:

    • Samstag
      • ab 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Puchkirchen 

    keine Vorgaben 

     

     

    Pucking 

    Verordnung 

    Verrichtung stark lärmender Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen) 

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Pupping 

    Empfehlung 

    Benützung von Rasenmähern 

    zu unterlassen:

    • Samstag
      • ab Nachmittag
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Putzleinsdorf 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2014

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