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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Verleihung nach zehn Jahren

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. 

    Voraussetzungen

    Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass sich die staatsbürgerschaftswerbende Person maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.

    Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.

    Zuständige Stelle

    Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung

    Rechtsgrundlagen

    § 12 Abs. 1 ZStaatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

    Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

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    Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung

    Rechtsgrundlagen

    § 12 Abs. 1 ZStaatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

    Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Verleihung nach zehn Jahren

    Allgemeine Informationen

    Achtung

    Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. 

    Voraussetzungen

    Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass sich die staatsbürgerschaftswerbende Person maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.

    Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.

    Zuständige Stelle

    Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung

    Rechtsgrundlagen

    § 12 Abs. 1 ZStaatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

    Letzte Aktualisierung: 29. April 2024

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    Allgemeine Informationen

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    Voraussetzungen

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    Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.

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    Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass sich die staatsbürgerschaftswerbende Person maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.

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