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    Studieneingangs- und Orientierungsphase

    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Studieneingangs- und Orientierungsphase

    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

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    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

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    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

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    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Studieneingangs- und Orientierungsphase

    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

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    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

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    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

    Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Studieneingangs- und Orientierungsphase

    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Studieneingangs- und Orientierungsphase

    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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    Für alle Studienanfängerinnen/Studienanfänger besteht eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Sie soll den Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des jeweiligen Studiums und dessen weiteren Verlauf vermitteln.

    Die STEOP ist Teil aller Diplom- und Bachelorstudien, sofern diese nicht an einer Universität der Künste eingerichtet sind und gilt auch für die noch bestehenden Diplomstudien (Rechtswissenschaften, Katholische Fachtheologie). Für die Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Psychologie und Veterinärmedizin kann durch Verordnung des jeweiligen Rektorats von einer STEOP abgesehen werden.

    Die STEOP findet im ersten Semester des Studiums statt und besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die insgesamt mindestens 8 ECTS-Anrechnungspunkte und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen. Innerhalb der STEOP müssen mindestens zwei Prüfungen vorgesehen werden, für die in jedem Semester mindestens zwei Prüfungstermine anzusetzen sind, wobei ein Prüfungstermin auch während der lehrveranstaltungsfreien Zeit abgehalten werden kann. Der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der STEOP berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelor- und Diplomarbeiten.

    Darüber hinaus kann im Curriculum festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.

    Inhalt der STEOP:

    • Der Umfang der STEOP beträgt je nach Studium mindestens 8 und höchstens 20 ECTS-Anrechnungspunkte
    • Studierende sollten die Prüfungen der STEOP im ersten Semester absolvieren
    • Grundsätzlich gilt: erst wenn alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden wurden, können weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden.
    • Im Curriculum kann jedoch festgelegt werden, dass vor der vollständigen Absolvierung der STEOP weiterführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 22 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert werden dürfen.
    • Insgesamt werden mindestens zwei Prüfungstermine angeboten.
    • Die Wiederholung von Prüfungen ist wie bei anderen Prüfungen grundsätzlich dreimal möglich.
    • Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass Studierende nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im nächsten Semester weiterstudieren können.

    Achtung

    Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums. Die Zulassung zum Studium erlischt, wenn die/der Studierende bei einer in der STEOP vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten Wiederholung negativ beurteilt wurde. 

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