oesterreich.gv.at (Bürgerservice)
oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.
Ob vom Desktop aus oder via Handy–App: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafen bei Verstößen durch Erwachsene, Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen in Tirol
Hinweis
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.
Im Folgenden werden nicht alle, sondern ausgewählte Verwaltungsübertretungen und deren Folgen dargestellt.
Verstoß |
Konsequenz |
Kommen Aufsichtspersonen ihren allgemeinen Pflichten nicht nach, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Der Versuch ist strafbar. Die allgemeinen Pflichten der Aufsichtspersonen bestehen darin,
|
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion