Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Weiterführende Links

    Letzte Aktualisierung: 4. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft