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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Rasenmähzeiten in Salzburg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Maishofen 

    Empfehlung 

    Lärmbelästigungen (Rasenmähen, Holzarbeiten und dergleichen) 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Maria Alm

    keine Vorgaben

     

     

    Mattsee

    Verordnung

    Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport-, und Freizeitgeräten

    gilt nicht für:

    Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

    Rasenmähen und Durchführung lärmender Arbeiten 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Muhr 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 22. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Maishofen 

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    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Maria Alm

    keine Vorgaben

     

     

    Mattsee

    Verordnung

    Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport-, und Freizeitgeräten

    gilt nicht für:

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    verboten:

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      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

    Rasenmähen und Durchführung lärmender Arbeiten 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

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      • 10 bis 12 Uhr

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      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

    Rasenmähen und Durchführung lärmender Arbeiten 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Muhr 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 22. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Salzburg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Maishofen 

    Empfehlung 

    Lärmbelästigungen (Rasenmähen, Holzarbeiten und dergleichen) 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Maria Alm

    keine Vorgaben

     

     

    Mattsee

    Verordnung

    Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport-, und Freizeitgeräten

    gilt nicht für:

    Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

    Rasenmähen und Durchführung lärmender Arbeiten 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

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      • ganztägig

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    Zeiten

     

     

     

     

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    gilt nicht für:

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

    Rasenmähen und Durchführung lärmender Arbeiten 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Muhr 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 22. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Salzburg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Maishofen 

    Empfehlung 

    Lärmbelästigungen (Rasenmähen, Holzarbeiten und dergleichen) 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Maria Alm

    keine Vorgaben

     

     

    Mattsee

    Verordnung

    Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport-, und Freizeitgeräten

    gilt nicht für:

    Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

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    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

    Rasenmähen und Durchführung lärmender Arbeiten 

    erlaubt:

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      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

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    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

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      • ganztägig 

    Maria Alm

    keine Vorgaben

     

     

    Mattsee

    Verordnung

    Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport-, und Freizeitgeräten

    gilt nicht für:

    Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

    Rasenmähen und Durchführung lärmender Arbeiten 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Muhr 

    keine Vorgaben 

     

     

     

    Letzte Aktualisierung: 22. August 2012

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Rasenmähzeiten in Salzburg

    Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

    Hinweis

    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

    Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Salzburg wieder.

    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Maishofen 

    Empfehlung 

    Lärmbelästigungen (Rasenmähen, Holzarbeiten und dergleichen) 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Maria Alm

    keine Vorgaben

     

     

    Mattsee

    Verordnung

    Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport-, und Freizeitgeräten

    gilt nicht für:

    Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

    Rasenmähen und Durchführung lärmender Arbeiten 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Muhr 

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Maishofen 

    Empfehlung 

    Lärmbelästigungen (Rasenmähen, Holzarbeiten und dergleichen) 

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Maria Alm

    keine Vorgaben

     

     

    Mattsee

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    gilt nicht für:

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    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
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      • 9 bis 20 Uhr
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      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

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      • ganztägig

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

    Maishofen 

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    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    Mattsee

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    gilt nicht für:

    Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

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    Empfehlung

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

    zu unterlassen:

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      • ganztägig

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    Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    Gemeinde

    Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

    Art der Tätigkeit

    Zeiten

     

     

     

     

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    Empfehlung 

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    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

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    Mattsee

    Verordnung

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    gilt nicht für:

    Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

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    Empfehlung

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

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    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

    Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

     

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    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13 Uhr
      • 20 bis 6 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 

    Maria Alm

    keine Vorgaben

     

     

    Mattsee

    Verordnung

    Verwendung von lärmverursachenden Arbeits-, Garten-, Sport-, und Freizeitgeräten

    gilt nicht für:

    Vereine in Ausübung anerkannten Brauchtums

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • 20 bis 7 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Mittersill 

    Verordnung 

    Rasenmähen 

    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 9 bis 20 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • 10 bis 12 Uhr

    Mühlbach am Hochkönig

    Empfehlung

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    erlaubt:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 20 Uhr

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