Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Meldung des Todesfalls: Sozialamt

    Allgemeine Informationen

    Falls die Verstorbene/der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe/Mindestsicherung bezogen hat, müssen die Hinterbliebenen den Todesfall unverzüglich bei der zuständigen Behörde melden.

    Achtung

    Ein Unterlassen der Todesmeldung an die zuständige Behörde (und damit der widerrechtliche Weiterbezug der Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungszahlungen der Verstorbenen/des Verstorbenen) ist gesetzeswidrig.

    Zuständige Stelle

    Erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 18. April 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion