Zum Inhalt springen
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Allgemeines – Begriffserklärung

    Drogen in einem umfassenden Sinn sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen – also munter machen, beruhigen, die Angst nehmen, den Schlaf fördern, das Wohlbefinden steigern, Schmerzen betäuben und/oder die Leistungsfähigkeit steigern. Sie werden zur Erreichung dieser Wirkung gezielt eingesetzt.

    Der Begriff Droge kommt ursprünglich aus der Arzneimittellehre (Pharmakologie) und bezeichnet getrocknete Pflanzen oder Teile davon, die als Heilmittel zubereitet wurden.

    Achtung

    Umgangssprachlich wird der Begriff "Drogen" einschränkend oft nur für die dem Suchtmittelgesetz (SMG) unterliegenden Substanzen (Suchtmittel) verwendet, insbesondere für die Suchtgifte (z.B. Cannabisprodukte, Halluzinogene, Kokaprodukte, Opiate und Designerdrogen). Da die legale Verwendung der Suchtgifte bzw. der Suchtmittel insgesamt auf medizinische oder auch wissenschaftliche Zwecke beschränkt und jeder sonstige Erwerb und Besitz etc. untersagt ist, werden diese wegen ihrer psychoaktiven Wirkung missbräuchlich verwendeten Substanzen oft als "illegale Drogen" bezeichnet. Unter Drogenkonsum wird daher meist jeder nicht legale (nicht ärztlich verschriebene) Konsum eines Suchtgiftes verstanden, einschließlich des Mischkonsums mit Alkohol oder Psychopharmaka.

    Es gibt aber auch viele "legale" psychoaktive Stoffe, die auf das zentrale Nervensystem einwirken und von denen man psychisch oder physisch abhängig werden kann. Dazu zählen insbesondere auch Alkohol, Nikotin (Tabak) oder bestimmte Medikamente, zumal diese Substanzen ein durchaus nicht unbeträchtliches Suchtpotenzial aufweisen, während andere psychoaktive Genussmittel, wie z.B. Kaffee, ein viel geringeres Gefährdungspotenzial haben. Man kann also sagen, dass alle "legalen" psychoaktiven Stoffe "Drogen" in einem umfassenden Sinn sind. Jedoch wird, der gebräuchlichen Begriffsverwendung folgend, im Folgenden nur dann von "Drogen" gesprochen, wenn ausschließlich vom Bereich des illegalen Substanzkonsums im suchtmittelrechtlichen Sinn die Rede ist, während im Übrigen der Begriff "psychoaktive Substanzen" ("illegale" sowie "legale" Substanzen) verwendet wird.

    In Österreich gibt es eine wesentlich größere Zahl von Abhängigen, die an legalen Substanzen erkrankt sind, als die umgangssprachlich sogenannten "Drogensüchtigen", die von "illegalen" Substanzen abhängig sind.

    Tipp

    Die Gesundheit Österreich GmbH, Geschäftsbereich Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) verfasst seit dem Jahr 1997 im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht jährlich einen Bericht zur Drogensituation in Österreich. Die Berichte bieten Informationen über die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die epidemiologische Situation, die zur Nachfragereduktion gesetzten Maßnahmen sowie über aktuelle Veränderungen und neue Entwicklungen in diesen Bereichen. Es werden aber nur die "illegalen" Drogen erfasst.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Suchtmittelgesetz (SMG)

    Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz