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    Duales System und Berufsschule

    Duales System

    Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert und verbindet Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten:

    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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    Duales System

    Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert und verbindet Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten:

    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

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    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

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    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

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    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

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    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

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    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

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    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

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    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

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    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

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    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

    Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

    Duales System und Berufsschule

    Duales System

    Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert und verbindet Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten:

    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

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    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    Hinweis

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

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    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert und verbindet Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten:

    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

    Berufsschule

    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
    • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt,

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    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

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    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
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    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

    Während des Besuches in der Berufsschule bezieht der Lehrling das reguläre Lehrlingseinkommen.

    Hinweis

    Für die Anmeldung (→ USP) zur Berufsschule ist der Lehrbetrieb verantwortlich!

    In der Berufsschule gibt es berufsfachlichen und allgemeinbildenden Unterricht. Im Fachunterricht werden die Lehrlinge auch in der Schule praktisch in Werkstätten und/oder Labors ausgebildet.

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    Die Lehrlingsausbildung in Österreich ist als "duales System" organisiert und verbindet Allgemeinbildung, Fachtheorie und Fachpraxis mit praktischer Vertiefung durch Anwendung des Erlernten im betrieblichen Umfeld. Die Ausbildung erfolgt an zwei Lernorten:

    • Im Lehrbetrieb (Unternehmen - ca. 80 Prozent der Ausbildungszeit)
    • In der Berufsschule (ca. 20 Prozent der Ausbildungszeit)

    In einigen Branchen gibt es noch einen dritten Ausbildungslernort (z.B. Bauakademien in der Baubranche).

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    Der Besuch der Berufsschule ist für alle Personen, die einen Lehr- oder Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend.

    Je nach Lehrberuf dauert die Ausbildung in der Berufsschule - parallel zur Lehrzeit - zwei bis vier Jahre, zumeist drei Jahre.

    Der Unterricht in der Berufsschule kann

    • ganzjährig, d.h. mindestens an einem vollen Schultag oder mindestens zwei halben Schultagen in der Woche,
    • lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch oder
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    organisiert sein.

    Die Unterrichtszeit in der Berufsschule (inklusive Förderunterricht und Schulveranstaltungen) ist Teil der Arbeitszeit von Lehrlingen.

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    Hinweis

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