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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung

    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

    Zum Formular

    Führerscheinantrag

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung

    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

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    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

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    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

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    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

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    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

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    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

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    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
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    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

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    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

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    Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung

    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

    Zum Formular

    Führerscheinantrag

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung

    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

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    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
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    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

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    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
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    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

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    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung

    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

    Zum Formular

    Führerscheinantrag

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung

    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

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    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

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    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

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    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
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    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

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    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

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    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
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    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

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    Erforderliche Unterlagen

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    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

    Zum Formular

    Führerscheinantrag

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung

    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

    Zum Formular

    Führerscheinantrag

    Letzte Aktualisierung: 30. September 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

    Lenkberechtigung – Verlängerung bei Befristung

    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

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    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

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    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

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    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

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    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

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    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

    • Maximal vier Wochen lang ab Aushändigungsdatum (Frist kann nicht verlängert werden)
    • In Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

    Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich

    Hinweis

    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

    Es gibt folgende Möglichkeiten, den neuen Führerschein zu erhalten:

    • Der alte Führerschein wird abgegeben
      Der alte Führerschein wird bei der Behörde abgegeben und Sie erhalten einen vorläufigen Führerschein. Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde wird der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen per Post zugestellt.
    • Der alte Führerschein wird behalten
      Nach Bezahlung der Gebühr direkt bei der Behörde kann der neue Führerschein innerhalb von fünf bis zehn Tagen bei der Behörde abgeholt und der alte Führerschein dort abgegeben werden.

    Der vorläufige Führerschein enthält alle Daten, die auch der Führerschein beinhaltet (neben den Personaldaten und Führerscheinklassen auch etwaige Befristungen, Beschränkungen und Auflagen).

    Der vorläufige Führerschein ist nur gültig:

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    • Innerhalb Österreichs

    Nach der Zustellung des Führerscheins wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Kosten

    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

    Hinweis

    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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    Allgemeine Informationen

    Befristete Lenkberechtigungen (z.B. Klassen C/C1 und D/D1 oder andere Klassen bei gesundheitlicher Beeinträchtigung) müssen rechtzeitig vor Ablauf der Frist neu beantragt werden, damit das behördliche Verfahren vor Ablauf der Frist abgewickelt werden kann. Es wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

    Fristen

    Werden Fristen versäumt, erlischt die Gültigkeit der Lenkberechtigung. Dann muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden.

    Achtung

    Für Lenkberechtigungen der Klasse C, die vor dem 1. November 1997 erworben wurden, muss spätestens vor dem 48. Geburtstag (empfehlenswert drei Wochen davor) eine Verlängerung beantragt werden. Nähere Informationen zur Befristung von Lenkberechtigungen der Klasse C (C1) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Innerhalb von 18 Monaten nach Fristablauf kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine praktische Fahrprüfung notwendig wäre.

    Zuständige Stelle

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    Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.

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    Sie müssen einen Antrag auf Verlängerung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.

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    • Der alte Führerschein wird abgegeben
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    • Verlängerung der Lenkberechtigung für alle Klassen: 16 Euro

    Die Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht berücksichtigt.

    Zusätzliche Informationen

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    Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt werden, sind grundsätzlich für die Dauer von 15 Jahren befristet. Es handelt sich lediglich um eine administrative Frist mit dem Zweck der Erneuerung des Führerscheindokuments. Anlässlich der Fristverlängerung finden im Regelfall keine ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen statt.

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    §§ 8 und 20 Führerscheingesetz (FSG)

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