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    Mindestanforderungen für die Haltung von Hausmäusen

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern müssen bei der Haltung von Hausmäusen folgende Punkte zusätzlich berücksichtigt werden:

    • Hausmäuse müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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    • Hausmäuse müssen paarweise oder in Gruppen gehalten werden.
    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.

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    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 30 x 30 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen, wobei der Gitterabstand nicht über 8 mm betragen darf. Für jedes weitere erwachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Den Tieren muss eine Einstreu in einer Mindesthöhe von 5 cm und eine dreidimensionale Anordnung der Käfigeinrichtung angeboten werden.

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