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Sozialentschädigung Allgemeines
Muss der Staat meinen Schaden ausgleichen, wenn ich ihn im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staats erlitten habe?
Unter dem Begriff Sozialentschädigung (auch "Versorgungswesen" genannt) versteht man die finanzielle Abgeltung von Schäden, die Personen im Zusammenhang mit Maßnahmen des Staates oder in Bereichen, in denen der Staat eine besondere Verantwortung wahrzunehmen hat, erlitten haben.
Sozialentschädigungen gibt es für folgende Personen:
- Verbrechensopfer (→ SMS)
- Opfer der politischen Verfolgung 1933 - 1945 (Opferfürsorge) (→ SMS)
- Kriegsopfer und Kriegsgefangene (→ SMS)
- Heeresbeschädigte (→ SMS)
- Personen, die Impfschäden erlitten haben (→ SMS)
- Contergan-Opfer (→ SMS)
- Opfer von Gewalt in Heimen, Pflegefamilien und Krankenanstalten (→ SMS)
Formulare zu diesem Thema
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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